Reha-Antrag stellen: So geht's Schritt für Schritt

Auf einen Blick
  • Einen Reha-Antrag können Sie formlos bei Ihrem zuständigen Rehabilitationsträger stellen
  • In den meisten Fällen ist die Deutsche Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse zuständig
  • Sie benötigen ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit bestätigt
  • Der Rehabilitationsträger muss innerhalb von drei Wochen über Ihren Antrag entscheiden
Illustration: Reha-Antrag stellen — Dokument mit Stift und Häkchen

Der Weg zur Rehabilitation beginnt mit einem Antrag — und genau hier scheitern viele Betroffene. Nicht weil sie keinen Anspruch hätten, sondern weil Zuständigkeiten unklar sind, Formulare verwirren und Fristen nicht bekannt sind. In meiner Arbeit als Sozialarbeiter habe ich oft erlebt, dass Anträge an Formalitäten scheitern, nicht am Anspruch selbst.

Dieser Ratgeber führt Sie durch den gesamten Prozess — von der Frage, wer zuständig ist, bis zum ausgefüllten Antrag.

Wer ist für Ihren Reha-Antrag zuständig?

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie wissen, an wen Sie sich wenden. Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:

Ihre Situation Zuständiger Träger
Berufstätig (mind. 15 Jahre Beiträge oder 6 Monate in den letzten 2 Jahren) Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Noch nicht lange berufstätig oder nicht erwerbstätig Gesetzliche Krankenkasse (AOK, TK, Barmer etc.)
Nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung)
Arbeitssuchend Agentur für Arbeit
Gut zu wissen Sie sind sich nicht sicher, wer zuständig ist? Kein Problem. Nach § 14 SGB IX muss der Träger, bei dem Sie Ihren Antrag einreichen, diesen innerhalb von zwei Wochen an die richtige Stelle weiterleiten, falls er nicht zuständig ist. Sie können also nichts falsch machen.

Ausführliche Informationen zu allen Trägern finden Sie in unserem Artikel Rehabilitationsträger im Überblick.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Damit Ihr Reha-Antrag bewilligt wird, müssen in der Regel drei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Medizinische Notwendigkeit: Eine Erkrankung oder Behinderung beeinträchtigt Ihre Erwerbsfähigkeit oder Selbstständigkeit im Alltag.
  2. Positive Prognose: Es muss realistisch sein, dass die Rehabilitation Ihre Situation verbessert.
  3. Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: Bei der DRV müssen Sie eine Mindestversicherungszeit erfüllt haben.

Für einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gilt: Sie müssen entweder mindestens 15 Jahre Beiträge eingezahlt haben oder in den letzten zwei Jahren mindestens sechs Monate pflichtversichert gewesen sein (§ 11 SGB VI).

Bei der Krankenkasse entfallen die versicherungsrechtlichen Hürden — hier reicht die medizinische Notwendigkeit, bestätigt durch Ihren Arzt.

Reha-Antrag stellen in 5 Schritten

1

Arzt aufsuchen und Befundbericht erhalten

Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt über Ihren Reha-Wunsch. Der Arzt erstellt einen Befundbericht, der die medizinische Notwendigkeit dokumentiert. Dieses Dokument ist das Herzstück Ihres Antrags — nehmen Sie sich hier Zeit.

2

Antragsformulare besorgen

Die DRV stellt ihre Formulare online als PDF bereit (Formularpakete G0100 bis G0130). Bei Krankenkassen können Sie den Antrag häufig formlos per Brief oder über das Online-Portal stellen. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Träger nach.

3

Formulare ausfüllen

Füllen Sie die Formulare sorgfältig aus. Beschreiben Sie Ihre Einschränkungen im Alltag und bei der Arbeit möglichst konkret. Allgemeine Aussagen wie „Rückenschmerzen" reichen oft nicht — besser: „Kann nicht länger als 20 Minuten sitzen, Schmerzen strahlen ins linke Bein aus."

4

Antrag einreichen

Senden Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit dem Befundbericht an Ihren Rehabilitationsträger. Ein Tipp aus der Praxis: Schicken Sie den Antrag per Einschreiben und behalten Sie eine Kopie aller Unterlagen.

5

Auf den Bescheid warten

Der Rehabilitationsträger muss innerhalb von drei Wochen über Ihren Antrag entscheiden (§ 14 SGB IX). Wird ein Gutachten benötigt, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid — bei Ablehnung mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung.

Häufige Fehler beim Reha-Antrag vermeiden

In meiner Beratungsarbeit sind mir bestimmte Fehler immer wieder begegnet. Diese sollten Sie unbedingt vermeiden:

  • Zu vage Beschreibungen: „Mir geht es schlecht" sagt dem Sachbearbeiter nichts. Beschreiben Sie konkret, welche Tätigkeiten Sie nicht mehr ausführen können.
  • Fehlende Unterlagen: Ein Antrag ohne ärztlichen Befundbericht wird fast immer abgelehnt. Legen Sie alle relevanten Arztbriefe, Befunde und Krankenhausberichte bei.
  • Falscher Träger: Zwar wird der Antrag weitergeleitet, aber das kostet Zeit. Prüfen Sie die Zuständigkeit vorab über die Tabelle oben.
  • Fristen versäumen: Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, haben Sie nur einen Monat Zeit für den Widerspruch.

Ihr Wunsch- und Wahlrecht bei der Klinikwahl

Was viele nicht wissen: Sie haben ein gesetzlich verankertes Mitspracherecht bei der Wahl Ihrer Rehaklinik. Nach § 8 SGB IX können Sie Wünsche zur Einrichtung äußern — der Träger muss diese berücksichtigen, sofern keine sachlichen Gründe dagegen sprechen.

Gut zu wissen Formulieren Sie Ihren Klinikwunsch bereits im Antrag. Begründen Sie, warum eine bestimmte Klinik für Ihre Erkrankung besonders geeignet ist — etwa wegen spezialisierter Behandlungsprogramme oder der Nähe zu Ihrem Wohnort. Eine Übersicht der Kliniken finden Sie unter Rehakliniken finden.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist enttäuschend, aber kein Grund aufzugeben. Lassen Sie sich nicht entmutigen — ein Widerspruch lohnt sich in vielen Fällen. Rund 40 Prozent aller Widersprüche gegen Reha-Ablehnungen sind erfolgreich.

Sie haben nach Erhalt des Ablehnungsbescheids einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Eine ausführliche Anleitung finden Sie in unserem Ratgeber Widerspruch gegen Reha-Ablehnung einlegen.

Fazit und nächste Schritte

Einen Reha-Antrag zu stellen ist einfacher als viele denken. Der wichtigste Schritt ist der erste: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über Ihren Reha-Bedarf. Mit einem guten Befundbericht, den richtigen Formularen und einer konkreten Beschreibung Ihrer Einschränkungen stehen Ihre Chancen gut.

Sollten Sie unsicher sein, welcher Träger zuständig ist, hilft Ihnen unser Artikel zu den Rehabilitationsträgern weiter. Und wenn Sie eine allgemeine Einführung in das Thema suchen, empfehlen wir Was ist Rehabilitation?

MS
Manfred Schweizer
Ehemaliger Sozialarbeiter mit Schwerpunkt Rehabilitation. Betreibt dieses unabhängige Informationsportal seit 2024.