Hauptnavigation
Reha-Servicestellen
Diese Website enthält ein Verzeichnis der bisher im gesamten Bundesgebiet eröffneten gemeinsamen Reha-Servicestellen, gegliedert nach Trägern, Ort oder Bundesland. Außerdem können Sie hier über Postleitzahl und Ort nach der nächstgelegenen Servicestelle suchen und sich einen Anfahrtsplan zusammenstellen lassen.
Die Weichen für den Erfolg einer Rehabilitation werden schon vor Beginn der eigentlichen Maßnahme gestellt. Weil Auskunft, Beratung und eine kompetente Einschätzung des Hilfebedarfs für die Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen von wesentlicher Bedeutung sind, wurden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im SGB IX bis Ende 2002 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten gemeinsame Servicestellen eingerichtet, die jedem Rat- und Hilfesuchenden in allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe als Anlaufstelle zur Verfügung stehen.
Mit den gemeinsamen Servicestellen wurde das bereits seit Jahren bestehende umfangreiche Beratungsangebot der Rehabilitationsträger um ein neues trägerübergreifendes Angebot ergänzt. Die Servicestellen sind zwar organisatorisch immer bei einem bestimmten Rehabilitationsträger (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Rentenversicherungsträger, gesetzliche Unfallversicherungsträger, Agenturen für Arbeit, Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge oder öffentliche Jugend- oder Sozialhilfeträger) angesiedelt. Durch Bildung regionaler Beratungsteams stehen jedoch jeder gemeinsamen Servicestelle jederzeit die Mitarbeiter anderer Rehabilitationsträger für Rückfragen zur Verfügung. Grundsatz ist, dass kein Betroffener an eine andere Stelle verwiesen wird, sondern in der Servicestelle umfassend, qualifiziert und zeitnah beraten wird.
In der Servicestelle wird der Ratsuchende über die Zielsetzung, Zweckmäßigkeit und Erfolgsaussicht möglicher Leistungen zur Teilhabe beraten. Es wird der individuelle Hilfebedarf ermittelt und geklärt, welcher Rehabilitationsträger für die Leistungen zuständig ist. Sind Leistungen verschiedener Rehabilitationsträger angezeigt, koordiniert die Servicestelle die Zusammenarbeit dieser Träger. Außerdem helfen die Mitarbeiter der gemeinsamen Servicestelle bei der Antragstellung und Weiterleitung von Anträgen an den zuständigen Rehabilitationsträger und stehen dem Betroffenen bis zur Leistungserbringung unterstützend zu Seite.
Selbstverständlich können behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen und ihre jeweiligen Vertrauenspersonen auch weiterhin das bestehende Beratungsangebot der einzelnen Rehabilitationsträger (Auskunfts-, Beratungs- und Geschäftsstellen) nutzen. Sofern den Betroffenen bereits bekannt ist, welcher Rehabilitationsträger für sie zuständig ist, sollten sie sich - wie bisher - auch direkt an diese Stelle wenden.
Die gesetzliche Rentenversicherung hat in Abstimmung mit den anderen Rehabilitationsträgern die Koordinierung für die Einrichtung der gemeinsamen Servicestellen in den einzelnen Regionen übernommen.
Das Verzeichnis der Reha- Servicestellen wird laufend aktualisiert.
Es kann trotzdem vorkommen, dass einzelne Daten sich schneller verändern als uns bekannt ist. Deswegen bitten wir Sie um Ihre Mithilfe, wenn Angaben nicht mehr zutreffend sein sollten. Bitte schicken Sie uns eine E-Mail, wir werden die Daten dann schnellstmöglich aktualisieren: reha-beratungsdienst@drv-bund.de